Tierschutz Leverkusen e.V.

Zwangskastration und Registrierung von freilaufenden Katzen in Leverkusen – gültig seit 2011

Auf Bestreben des Tierschutz Leverkusen e.V. hat die Stadt Leverkusen bereits im Jahr 2011 die Pflicht zur Kastration und Registrierung von freilaufenden Katzen in die ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen. 

Damit heißt es in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung: 

 §2 – Tier:

  1. Katzenhalter, die ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, müssen diese zuvor durch einen Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. 
    Diese Regelung gilt für alle Katzen ab einem Alter von fünf Monaten. 
  1. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern die Kontrolle und Versorgung des Nachwuchses glaubhaft dargelegt wird. 

 

Das bedeutet: 
Alle Katzenbesitzerinnen und -besitzer in Leverkusen, die ihren Vierbeinern Freigang erlauben, sind verpflichtet, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. 

 

§18 – Ordnungswidrigkeiten:
Nach Absatz 2 Nr. 5 begeht ordnungswidrig, wer Katzen entgegen der Vorschrift des § 2 Absatz 5 freilaufen lässt, ohne sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen.

 

Durch die seit 2011 bestehende Kastrationspflicht konnte der Tierschutz Leverkusen e.V. bereits erreichen, dass die Zahl der im Stadtgebiet ausgesetzten, herrenlosen und verwilderten Katzen deutlich zurückgegangen ist. 
Unkastrierte Tiere vermehren sich unkontrolliert und leben häufig unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen. 

Der Tierschutz Leverkusen e.V. appelliert daher weiterhin an alle Katzenhalter, dieser Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen. 

 

Unterstützung durch den Verein 

Um Katzenbesitzer bei der Entscheidung zur notwendigen Kastration zu unterstützen, bietet der Verein eine kleine Hilfe an: 
Wer seine Katze oder seinen Kater kastrieren und registrieren lässt, erhält eine Futterspende für etwa eine Woche. 

Zum Schutz vor Missbrauch ist der Erhalt dieser Futterspende an folgende Bedingungen geknüpft: 

  • Angabe von Namen und Adresse des Tierbesitzers (Wohnsitz in Leverkusen) unter Vorlage des Personalausweises 
  • Vorlage der tierärztlichen Rechnung 
  • Die Katze/der Kater muss gechippt sein 
  • Das Tier muss im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder bei FINDEFIX oder Tasso gemeldet sein 
  • Die Futterspende muss persönlich im Tierheim abgeholt werden