Tierschutz Leverkusen e.V.

Tier gefunden - was tun?

Fundtier, was tun?

  • Die Stadt Leverkusen hat den Tierschutz Leverkusen e.V. mit der Aufnahme und Versorgung der Fundtiere beauftragt.
  • Soweit es Ihnen möglich ist, bringen Sie das Fundtier zu uns in das Tierschutzzentrum (TSZ) in der Reuschenberger Str.100
    Das TSZ ist immer bis 17:00 Uhr besetzt. Danach können Sie uns unter der Mobilnummer:  0178-2931189 erreichen
  • Für Tiere in Not ist die Feuerwehr zuständig.
  • Achten Sie bitte in den nächsten Tagen am Fundort auf Aushänge / Suchanzeigen zu vermissten Tieren. Vielleicht ist es das Tier, welches Sie gefunden haben.
  • Sie haben ein Tier gefunden und möchten es behalten:
    • Dann müssen Sie im Tierheim vor Ort anzeigen welches Tier sie gefunden haben (Foto) und das Tier auf einen Chip untersuchen lassen.
    • Ferner müssen Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit der Eigentümer sich mit ihnen in Verbindung setzen kann (innerhalb von 6 Monaten kann der Eigentümer sein Tier zurückfordern).
    • Ab dem Funddatum und „Selbstbehalt“ haften Sie für das Tier. Das Tierheim ist mit Unterschrift der Fundtieranzeige und der Aufbewahrung durch den Finder haftungsrechtlich gegenüber dem Eigentümer ausgeschieden. Dies betrifft auch Tierarztkosten, Haftpflichtschäden etc..
  • Das Tier geht nach 6 Monaten in das Eigentum des Finders über, sollte sich der Eigentümer nicht melden.

Gesetzestext

Wer ein Tier findet, muss gemäß den Bestimmungen der §§ 965ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über Fundsachen handeln. Im Falle des Fundes eines Tieres, muss der Finder den Fund unverzüglich bei der Behörde (Ordnungsamt oder Polizei) anzeigen. Tut er dies nicht, handelt es ich um eine strafbare Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch.

Darüber hinaus hat eine fehlende Fundanzeige auch Auswirkungen auf die Regelung der Kostenerstattung gemäß § 970 BGB. Gemäß § 972 kann der Finder die Rückgabe des Fundtieres solange verweigern, bis dieser die angefallenen Kosten ersetzt hat. Bis zu sechs Monate nach Aufnahme der Fundtieranzeige kann der Eigentümer das Tier vom Finder zurückverlangen. Erst nach Ablauf dieser Frist geht das Eigentum auf den Finder über, § 973.

(Quelle Deutscher Tierschutzbund)

Tier vermisst, was tun?

  • Ihr Tier ist mit einem Microchip versehen und auch registriert.
  • Dann melden Sie den Verlust bitte beim Haustierregister (Findefix oder Tasso). Wir lesen immer bei jedem gefundenen Tier aus, ob es einen Chip hat. So kann ihr Tier immer zeitnah wieder nach Hause.
  • Ihr Tier hat keinen Chip? Melden Sie sich bei uns per Mail oder Brief mit einer Suchanzeige für Ihr Tier (Foto, Beschreibung, wann und wo entlaufen).
  • Wie können wir Sie erreichen?
  • Idealerweise fotografieren Sie ihr Tier schon heute so, dass man im Notfall damit eine Suchanzeige aufgeben kann, und bewahren es für den Fall der Fälle griffbereit auf.
  • Bei Abholung müssen Sie immer einen Nachweis erbringen aus dem ersichtlich ist, dass es um Ihr Tier handelt. Dazu benötigen Sie: Impfpass, Chipnummer, Kauf oder Schutzvertrag, Abstammungsnachweis etc..