Viele Menschen möchten, auch nach ihrem Tod dafür Sorge tragen, dass entweder ihre eigenen zurückgebliebenen Lieblinge oder auch viele anderen Tiere gut versorgt werden und in guten Händen wissen.
Hier können Sie mit einem entsprechenden Testament helfen.
Tiere können nicht erben, aber Personen und Einrichtungen, wie der Tierschutz Leverkusen e. V. können in einem Testament berücksichtigt werden.
Alle Wünsche zum Wohl der Tiere können in dem Testament als letzter Wille festgelegt werden.
Mit Ihrem erbe unterstützen Sie die Arbeit des Tierschutzvereins, und helfen so bei der Weiterentwicklung und dem Erhalt des Tierschutzzentrums. Damit könne Sie die Versorgung der in Not geratenen Tiere sicherstellen.
Mit Ihrem Erbe können Sie eine dauerhafte Erinnerung an Ihre Tierliebe hinterlassen.
Gerne stehen wir für ein vertrauliches Gespräch zu Verfügung.
Kontakt:
Gerd Kortschlag
Email: kortschlag@tsvlev.de
Telefon: 02171 – 299 405