Auf Bestreben des Tierschutz Leverkusen e.V. hat die Stadt Leverkusen bereits im Jahr 2011 die Pflicht zur Kastration und Registrierung von freilaufenden Katzen in die ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen.
Damit heißt es in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung:
§2 – Tier:
Das bedeutet:
Alle Katzenbesitzerinnen und -besitzer in Leverkusen, die ihren Vierbeinern Freigang erlauben, sind verpflichtet, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
§18 – Ordnungswidrigkeiten:
Nach Absatz 2 Nr. 5 begeht ordnungswidrig, wer Katzen entgegen der Vorschrift des § 2 Absatz 5 freilaufen lässt, ohne sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Durch die seit 2011 bestehende Kastrationspflicht konnte der Tierschutz Leverkusen e.V. bereits erreichen, dass die Zahl der im Stadtgebiet ausgesetzten, herrenlosen und verwilderten Katzen deutlich zurückgegangen ist.
Unkastrierte Tiere vermehren sich unkontrolliert und leben häufig unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen.
Der Tierschutz Leverkusen e.V. appelliert daher weiterhin an alle Katzenhalter, dieser Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen.
Unterstützung durch den Verein
Um Katzenbesitzer bei der Entscheidung zur notwendigen Kastration zu unterstützen, bietet der Verein eine kleine Hilfe an:
Wer seine Katze oder seinen Kater kastrieren und registrieren lässt, erhält eine Futterspende für etwa eine Woche.
Zum Schutz vor Missbrauch ist der Erhalt dieser Futterspende an folgende Bedingungen geknüpft: