Der Tierschutz Leverkusen e.V. dankt dem Rat der Stadt Leverkusen.
Am Montag, den 21.02.2011 beschloss der Rat, dem Antrag des Tierschutzvereins vom 10.03.2010 zu folgen.

In dem Antrag forderte der Tierschutzverein die Kastrations­ und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Leverkusen in eine Ordnungsbehördliche Verordnung aufzunehmen.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11. Dezember 2008 wird wie folgt geändert:

(1.) § 2 – Tiere ­ erhält folgende Ergänzung:
5. Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.

6. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 17 unberührt.

Das heißt, dass alle Katzenbesitzer in Leverkusen, die ihren geliebten Vierbeiner Zugang ins Freie gewähren verpflichtet sind, diesen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Wer dies nicht tut begeht eine Ordnungswidrigkeit.

(3.) § 18 – Ordnungswidrigkeiten ­ wird wie folgt geändert:
Hinter Ziffer 4 wird folgende neue Regelung eingefügt:
4.a) entgegen § 2 Abs. 5 seiner Katze ohne vorherige Kastration und Kennzeichnung Zugang ins Freie gewährt,

Trotz der bisher durchgeführten Katzenkastrationsbemühungen des Tierschutzvereins hat die Zahl der im Stadtgebiet ausgesetzten, herrenlosen und verwilderten Katzen immer weiter zugenommen. Die Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und leben teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen.

Die zunehmende Populationsdichte führt außerdem zu folgenden Problemen:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährdung der Katzen im Straßenverkehr
  • Dezimierung frei lebender und bestandsbedrohter Tierarten (z.B. Singvögel)
  • Vermeidbare Schmerzen und Leiden verletzter und/oder kranker Katzen im Zusammenhang mit Revierkämpfen und/oder während der Paarungszeit.
  • gesundheitliche Beeinträchtigung der von Menschen gehaltenen Haustiere
  • Belästigung der Bevölkerung durch streunende Katzen (Ruhestörung, Markie­rung des Reviers usw.)

Bedenkt man, dass eine geschlechtsreife Katze im Normalfall zwei­ bis dreimal im Jahr 4­6 Nachkommen zeugt, kann man sich ausmalen, wie sich die Situation immer weiter verschärft.

Das systematische Kastrieren von frei lebenden/freilaufenden Katzen ist aus Sicht des Tierschutzes die einzig vertretbare Maßnahme, um wirksam Einfluss auf die Population zu nehmen.

Eine Vielzahl freilaufender nicht kastrierter Katzen wird von Menschen gehalten oder auch nur gefüttert. Um den Nachwuchs dieser Katzen, die sich regelmäßig im Freien aufhalten, kümmert sich niemand ernsthaft. Die in freier Natur geborenen Jungkatzen verwildern nach kurzer Zeit und sind bereits im 7. bis 8. Lebensmonat ebenfalls wieder geschlechtsreif.

Diese nachkommende Generation sorgt damit für einen weiteren Anstieg der Populationsdichte.

Der Tierschutz Leverkusen e.V. ist an die Kapazitätsgrenze der Aufnahme dieser vielen Katzen angekommen. Das Tierheim ist teilweise so stark belegt, dass sogar Personalräume zum Teil umfunktioniert werden um diese Tiere versorgen zu können.

Leverkusen ist nun, wie schon einige andere Städte (z. B. Paderborn, Hildesheim um nur zwei zu nennen, bei vielen weiteren liegen die Anträge der örtl. Tierschutzorganisationen vor und befinden sich in der Entscheidungsphase) den Schritt in die richtige Richtung gegangen.

Der Tierschutz Leverkusen e.V. appelliert nun an alle Besitzer freilaufender Katzen, dieser Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Kortschlag
1.Vorsitzender Tierschutz Leverkusen e.V.